Wenn Sie demnächst in Ruhestand gehen und die gesetzliche Rente nicht reicht, müssen Sie zusätzlich privat vorsorgen. Mit der staatlich geförderten Basisrente können Sie sich auch kurz vor Rentenbeginn noch finanziellen Spielraum im Alter sichern. Ab 2023 lassen sich die Beiträge zu einer Basisrente in voller Höhe von der Steuer absetzen.
Das gesetzliche Rentensystem steht vor einem riesigen Problem, denn es lebt praktisch von der Hand in den Mund. Die Altersbezüge der Ruheständler werden aus den Rentenbeiträgen der Berufstätigen bezahlt, in Zukunft stehen aber immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentenempfängern gegenüber. Viele Experten rechnen mit einem deutlichen Rückgang des Rentenniveaus, damit das System überhaupt finanzierbar bleibt. Ohne private Altersvorsorge wird es gerade für die Generation der Babyboomer im Ruhestand oftmals eng. Erfreulich: Vater Staat fördert die private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen, verschiedene Modelle stehen zur Auswahl. Die so genannte Riester-Rente eignet sich jedoch nur bedingt für Menschen, die nicht mehr allzu viel Zeit bis zum Renteneintritt haben. Der Grund: Gefördert werden nur Riester-Beiträge bis höchstens 4 % des Jahreseinkommens. Damit lassen sich aber keine allzu hohen Rentenansprüche mehr aufbauen, wenn man erst spät mit der Vorsorge startet.
Besser geeignet für ältere Vorsorgesparer mit gutem Einkommen ist die staatlich geförderte Basisrente, denn hier lassen sich deutlich höhere Beträge steuergefördert in die Privatvorsorge investieren – entweder in eine klassische Versicherungslösung oder auch in ein renditeorientiertes Fondsprodukt. Erfreulich: Ab 2023 sind hohe Beiträge zur Basisrente (maximal 26.528 Euro pro Jahr, bei Verheirateten bzw. eingetragenen Lebenspartnern 53.056 Euro) in voller Höhe als Sonderausgaben steuerlich absetzbar. Auch Sie wollen noch kurz vor dem Ruhestand eine attraktive Privatvorsorge aufbauen und die hohen Steuervorteile nutzen? Wir finden die passende Lösung für Sie!